Abschreibung nach § 7i und § 10f EStG: Steuerliche Vorteile für Denkmalschutz-Immobilien

Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien können nicht nur aus architektonischer und kultureller Sicht lohnenswert sein, sondern bieten auch erhebliche steuerliche Vorteile. Die §§ 7i und 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermöglichen es Eigentümern, Sanierungskosten für Baudenkmäler steuerlich geltend zu machen. In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Aspekte dieser Sonderabschreibungen.

1. Abschreibung nach § 7i EStG: Für Vermieter von Denkmalschutz-Immobilien

Der § 7i EStG bietet eine besondere Abschreibungsmöglichkeit für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen. Diese Regelung richtet sich an Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten und dadurch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.

Voraussetzungen für die Abschreibung nach § 7i EStG

  • Die Immobilie muss als Baudenkmal anerkannt sein oder sich in einem Sanierungsgebiet befinden.
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein.
  • Die Investitionen müssen auf die Erhaltung des Gebäudes oder seine sinnvolle Nutzung abzielen.

Steuerliche Vorteile

  • Im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden sieben Jahren können jeweils 9 % der Sanierungskosten abgeschrieben werden.
  • In den folgenden vier Jahren sind jeweils 7 % absetzbar.
  • Insgesamt können somit 100 % der förderfähigen Sanierungskosten über zwölf Jahre abgeschrieben werden.

2. Abschreibung nach § 10f EStG: Für Selbstnutzer von Denkmalschutz-Immobilien

Während § 7i EStG Vermieter begünstigt, profitieren auch Selbstnutzer von steuerlichen Vorteilen. Der § 10f EStG erlaubt es Eigentümern, die ihre denkmalgeschützte Immobilie selbst bewohnen, bestimmte Sanierungskosten als Sonderausgaben geltend zu machen.

Voraussetzungen für die Abschreibung nach § 10f EStG

  • Die Immobilie muss ein anerkanntes Baudenkmal oder Teil eines Sanierungsgebiets sein.
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein.
  • Die Immobilie darf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

Steuerliche Vorteile

  • Über zehn Jahre hinweg können jährlich 9 % der Sanierungskosten als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
  • Insgesamt sind also 90 % der förderfähigen Sanierungskosten steuerlich absetzbar.
  • Der Abzug erfolgt direkt vom zu versteuernden Einkommen und senkt damit die Steuerlast.

3. Fazit: Lohnende Steuervergünstigungen für Denkmalschutz-Immobilien

Die §§ 7i und 10f EStG bieten sowohl für Vermieter als auch für Selbstnutzer erhebliche steuerliche Vorteile bei der Sanierung von Baudenkmälern. Während Vermieter ihre Sanierungskosten zu 100 % über zwölf Jahre abschreiben können, profitieren Selbstnutzer von einer 90-prozentigen Steuervergünstigung über zehn Jahre.

Wer in eine denkmalgeschützte Immobilie investiert, sollte sich frühzeitig mit den steuerlichen Fördermöglichkeiten befassen und die Maßnahmen eng mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen. Eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater ist in jedem Fall empfehlenswert, um die maximale steuerliche Förderung auszuschöpfen.

Interessiert an diesem Abschreibungsmodell? Hier ein interessantes Objekt, das zum Verkauf steht:

Wohnung 17, die letzte Einheit im Altbau der Neuen Hageburg: 192,76 m² (aktueller Stand, Änderungen vorbehalten)

  • Gesamtkaufpreis (inkl. 2 Tiefgaragenplätze): 1.983.667,00 €
  • Modernisierungsanteil nach § 7i EStG: 1.098.442,86 € (dieser Betrag ist steuerlich relevant)

Steuerliche Abschreibung:

Da der Modernisierungsanteil über 50 % des Gesamtkaufpreises liegt (1.098.442,86 € von insgesamt 1.983.667,00 €), besteht die Möglichkeit einer Sonderabschreibung nach § 7i EStG.

Berechnung der Sonderabschreibung:

  • Jahr 1 bis 8: 9 % von 1.098.442,86 € → ca. 98.860 € jährlich für die ersten 8 Jahre
  • Jahr 9 bis 12: 7 % von 1.098.442,86 € → ca. 76.890 € jährlich für die letzten 4 Jahre

Das bedeutet, dass über einen Zeitraum von 12 Jahren 1.098.442,86 € steuerlich geltend gemacht werden können, und zwar:

  • 8 Jahre lang mit 98.860 € pro Jahr
  • 4 Jahre lang mit 76.890 € pro Jahr

Fazit:

Dank des hohen Modernisierungsanteils können Sie von einer signifikanten Steuerersparnis profitieren. Diese Sonderabschreibung hilft, die Sanierungskosten schneller steuerlich abzusetzen, was dir eine starke finanzielle Entlastung in den ersten Jahren bietet.

Falls Sie weitere Fragen haben oder mehr über konkrete Objekte erfahren möchten, die für dieses Abschreibungsmodell infrage kommen, stehe ich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.